Von einem Schwangerschaftsabbruch wird gesprochen, wenn künstlich – durch Medikamente oder einen chirurgischen Eingriff – eine Fehlgeburt herbeigeführt wird. Welche Methode angewandt wird, hängt davon ab, welche Vorgangsweise die Frau wählt und wie lange die Schwangerschaft bereits andauert. Eine Abtreibung ist in Österreich bis zur 16. Woche gesetzlich erlaubt – gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung. Schätzungen zufolge werden jährlich etwa 20.000 bis 30.000 Schwangerschaftsabbrüche in Österreich durchgeführt.
- Der Wunsch nach einem Schwangerschaftsabbruch kann persönlich, medizinisch oder kriminologisch motiviert zu sein.
- In Österreich ist eine Abtreibung ohne medizinische Begründung bis zur 16. Woche gesetzlich erlaubt.
- Ein Beratungsgespräch ist in Österreich zwar nicht verpflichtend, aber dennoch empfehlenswert. Dafür stehen verschiedene Beratungsstellen zur Verfügung.
- Je nach Zeitpunkt kann der Schwangerschaftsabbruch medikamentös oder operativ herbeigeführt werden.
- Nach der Behandlung kommt es mitunter zu Schmerzen und Blutungen.
- Prinzipiell ist eine Abtreibung ein medizinisch sehr sicheres Verfahren.
Jede Frau kann nach einem positiven Schwangerschaftstest bis zur gesetzlichen Frist selbst bestimmen, ob sie einen Schwangerschaftsabbruch wünscht oder nicht. In Österreich ist es ohne einen medizinischen Grund gesetzlich erlaubt bis zur 16. Woche nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung einen Schwangerschaftsabbruch (Gestationswoche) vom Arzt durchführen zu lassen – in den meisten Kliniken erfolgt der Eingriff aber nur bis zur 12. oder 14. Woche. Nach dieser Frist – also im zweiten und dritten Trimenon – ist eine Abtreibung nur noch möglich, wenn eine Gefahr für die werdende Mutter besteht (zum Beispiel bei Herzerkrankungen) oder wenn eine schwere körperliche Erkrankung des Embryo bei der Pränatal-Diagnostik festgestellt wird. Kein Arzt ist verpflichtet, den Wunsch nach einem Abbruch zu erfüllen.
Der Wunsch einer Frau nach einem Schwangerschaftsabbruch kann viele Gründe haben. Dabei geht es immer um die Belastungsgrenze der betroffenen Frau. Mehr als die Hälfte aller Frauen, die einen Abbruch durchführen lassen, haben bereits eines oder mehrere Kinder und treffen die Entscheidung zum Abbruch aufgrund ihrer konkreten Erfahrung mit dem Leben mit Kind.
Mögliche Gründe
1. Persönliche Gründe
- Ungeplante Schwangerschaft
- Kein Partner oder instabile Partnerschaft
- Belastung durch bereits vorhandene Kinder
- Instabiles Lebensumfeld
2. Medizinische Gründe
- Körperliche Behinderung des Embryo
- Gefährdung der Gesundheit der Frau
3. Kriminologische Gründe
- Vergewaltigung
- Sexueller Missbrauch von Minderjährigen
- Sexuelle Nötigung
Je nachdem, wie weit die Schwangerschaft fortgeschritten ist, stehen unterschiedliche Methoden zur Auswahl:
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Medikamentöser Abbruch (bis zur 9. Woche)
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Chirurgischer Abbruch (5. - 14. Woche)
Medikamentöser Abbruch
Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch kann - nach vorheriger ärztlicher Beratung - bis zur 9. Woche nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung durchgeführt werden. Bei dieser Methode schluckt die Frau ein Medikament, das die Wirkung des schwangerschaftsfördernden Gelbkörperhormons Progesteron aufhebt und zu einem Schwangerschaftsabbruch ähnlich eines "Spontanaborts" führt.
Die Wirkung setzt innerhalb von 36 bis 48 Stunden ein. Zwei Tage nach der Einnahme muss zusätzlich ein Medikament mit dem Wirkstoff Prostaglandin eingenommen werden. Dies führt zum Zusammenziehen der Gebärmutter, wodurch der Fruchtsack schließlich ausgestoßen wird. Die dabei möglicherweise auftretenden Beschwerden, wie Krämpfe oder Schmerzen, sind mit denen einer etwas stärkeren Regelblutung vergleichbar. Um diesen vorzubeugen, empfiehlt sich die zeitgleiche Einnahme eines gut verträglichen Schmerzmittels.
Diese Methode führt in etwa 98 % der Schwangerschaften zu einem Schwangerschaftsabbruch. Sicherheitshalber sollte nach ein bis drei Wochen eine Ultraschalluntersuchung gemacht werden, um festzustellen ob die Schwangerschaft wirklich abgebrochen wurde. Zwei Wochen nach dem medikamentösen Abbruch kommt es wieder zu einem Eisprung und die Frau kann neuerlich schwanger werden, wenn sie nicht wirksam verhütet.
Chirurgischer Abbruch
Die chirurgische Methode kann ambulant unter örtlicher Betäubung oder Vollnarkose ab der 5. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden und dauert nur ein paar Minuten. Um das Risiko einer Verletzung des Muttermundes zu verringern, erfolgt vor dem Eingriff meist die Einnahme eines Medikamentes, das den Muttermund weich macht.
Nach der örtlichen Betäubung oder dem Einleiten der Vollnarkose wird der Muttermund soweit gedehnt, bis der Gynäkologe ein Plastikröhrchen (Saugkürette) in die Gebärmutterhöhle einführen kann, durch das der Fruchtsack abgesaugt wird. Im Anschluss an den Eingriff wird mittels Ultraschall kontrolliert, ob die Gebärmutterhöhle leer ist. Wie bei der medikamentösen Methode kommt es zwei Wochen nach dem Eingriff wieder zum Eisprung.
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Schmerzen: Da sich ihre Gebärmutter nach dem Eingriff zusammenzieht, können Schmerzen im Unterbauch – wie bei der normalen Regelblutung – auftreten. In diesem Fall können Sie ein Schmerzmittel einnehmen.
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Blutungen: Nach dem Eingriff können Blutungen auftreten – meist ist die Blutung aber schwächer als bei der normalen Regelblutung. Um mögliche Infektionen zu verhindern, sollten Sie die ersten 2 Tage auf Tampons verzichten. Dasselbe gilt für Geschlechtsverkehr, Schwimmen und Baden.
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Bei Verdacht ins Spital: Sollten Sie nach einer Abtreibung die Sorge haben, dass etwas nicht in Ordnung ist oder ungewöhnlich starke Schmerzen bzw. Blutungen auftreten, nehmen Sie mit der behandelnden Klinik Kontakt auf.
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Zyklusbeginn: Mit dem Schwangerschaftsabbruch beginnt ein neuer Zyklus und nach etwa 2 Wochen findet der nächste Eisprung statt. Die erste Regelblutung nach einem Abbruch kann etwas stärker ausfallen.
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Psyche: Egal aus welchen Gründen Sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen, jede Frau verarbeitet solch eine Situation anders: Trauer, Schuldgefühle aber auch Erleichterung gehören zum normalen Verarbeitungsprozess.
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Ein Schwangerschaftsabbruch ist einer der sichersten chirurgischen Eingriffe in der Medizin. Nur sehr selten kann es zu einem Durchstoßen (Perforation) der Gebärmutter kommen. Auch starke Blutungen oder Infektionen nach dem Eingriff sind sehr selten.
Zu den möglichen Komplikationen nach der medikamentösen Methode gehören Übelkeit, Erbrechen, Unterbauchschmerzen und eine psychische Belastung der Frau, da die Behandlung länger andauert. Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch darf bei Frauen mit Asthma, Epilepsie und Leber- oder Niereninsuffizienz nicht durchgeführt werden. Die Fruchtbarkeit ist nach einem komplikationslosen Eingriff nicht beeinträchtigt – die Frau kann bereits nach zwei Wochen erneut schwanger werden.
Um Ängste, Zweifel oder andere Fragestellungen besprechen zu können, gibt es in Österreich Beratungsstellen, in denen Sie sich anonym über alle Möglichkeiten aufklären lassen können. Ein verpflichtendes Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle gibt es – anders als in Deutschland – in Österreich nicht. Es gibt derzeit in Kärnten, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien Kliniken und Institute, wo ein Abbruch durchgeführt werden kann. Wichtig ist, dass Sie sich Ihrer Entscheidung sicher sind, Sie sich wohl in der Klinik fühlen und Sie den behandelnden Ärzten vertrauen. Familienberatungsstellen gibt es in ganz Österreich.
Da der nächste Eisprung etwa zwei Wochen nach dem Schwangerschaftsabbruch stattfindet, können Sie ohne Verhütung sofort erneut schwanger werden. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich überlegen, welche Methode die richtige für Sie ist. Dies ist abhängig von Ihrer individuellen Situation, aber auch Ihrem Alter, folgende Verhütungsmethoden stehen zur Auswahl:
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Depotspritze
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Verhütungsring
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Verhütungspflaster
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Hormonspirale
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Hormonstäbchen
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Temperaturmethode
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Diaphragma
In Österreich tragen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch nicht – außer in medizinisch begründeten Fällen. Die Preise für einen Schwangerschaftsabbruch schwanken zwischen 300 und 800 Euro. Außerdem können noch Kosten für eine Rhesusimpfung oder eine Ultraschalluntersuchungen anfallen. In allen anderen Ländern Westeuropas wird der Abbruch zumindest für einen Teil der Frauen bezahlt.
- H. Schneider et. al.: Ungewollte Schwangerschaft. In: Die Geburtshilfe, H. Schneider et al., Kapitel 5, Springer Verlag, 4. Auflage, Berlin, 2011
- Kurzlehrbuch Gynäkologie und Geburtshilfe, R. Gätje et al., Thieme Verlag, 1. Auflage, Stuttgart, 2011
- Mutschler Arzneimittelwirkungen, E. Mutschler, Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, 10. Auflage, Stuttgart, 2013
- Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch mit Mifepriston und Misoprostol Informationen für FrauenärztInnen und BeraterInnen (25.05.2020)
- Informationen zum Thema Abtreibung (25.05.2020)