Diese Methode der "künstlichen Befruchtung" können Männer und Frauen mit Fruchtbarkeitsstörungen (z.B. PCO-Syndrom, Endometriose, eingeschränkte Samenqualität) in Anspruch nehmen, wenn alle anderen medizinischen Maßnahmen zur Fortpflanzung erfolglos waren. Der österreichische IVF-Fonds übernimmt bei bestimmten Voraussetzungen 70 % der Kosten für eine künstliche Befruchtung. Im Jahr 2013 nahmen über 5.200 Paare diese Möglichkeit in Anspruch, knapp 2.200 Babys kamen dank dieser Methode zur Welt.
- Bei der In-Vitro-Fertilisation (IVF) werden die weibliche Eizelle und die männliche Samenzelle künstlich in einem Reagenzglas vereinigt.
- Die Methode gibt Paaren, bei denen einer der oder beide Partner von Fruchtbarkeitsstörungen betroffen sind, eine andere Möglichkeit, Kinder zu bekommen.
- Eine IVF darf ausschließlich von einem Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe durchgeführt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Gesundheitskasse einen Teil der Kosten.
Die Möglichkeit einer In-Vitro-Fertilisation ist geeignet für Paare, bei denen ein oder beide Partner von Fruchtbarkeitsstörungen bzw. Zeugungsunfähigkeit betroffen sind, so z.B.
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wenn beide Eileiter der Frau verschlossen und die Eizelle nicht befruchtungsfähig ist
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wenn Endometriose eine natürliche Befruchtung unmöglich macht
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bei PCO (polycystischen Ovarien)
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wenn die männliche Samenqualität schlecht ist und eine Befruchtung daher unmöglich ist (z.B. keine Samenzellen im Ejakulat; zu wenige Samenzellen im Ejakulat; zu wenig bewegliche Samenzellen; wenn keine Samenflüssigkeit vorliegt)
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bei Fehlbildungen der Geschlechtsorgane (Hodenhochstand; Krampfadern am Hoden; zweigeteilte Gebärmutter)
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bei Impotenz oder Unfruchtbarkeit z.B. infolge vorangegangener Erkrankungen (Mumps, Krebserkrankungen etc.)
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für Paare, bei denen im Zuge des Geschlechtsverkehrs schwere Infektionskrankheit übertragen wurden
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für Paare, bei denen ein Partner zeugungsunfähig ist sowie
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bei gleichgeschlechtlichen Paaren
Eizellen, Samen, Hoden- und Hodengewebe dürfen auch aufbewahrt werden, wenn z.B. aufgrund einer schweren Erkrankung (z.B. Krebs mit bevorstehender Chemotherapie) eine natürliche Fortpflanzung nicht mehr möglich macht. In Österreich sind seit 2015 die Samenspende (Dritter) jetzt auch bei IVF und die Eizellenspende erlaubt. Die Leihmutterschaft sowie die Embryonenadoption sind nach wie vor gesetzlich nicht gestattet.
Bei der In-Vitro-Fertilisation werden außerhalb des Körpers die weibliche Ei- und die männliche Samenzelle in einem Reagenzglas (In-Vitro) vereinigt.
Die IVF erfolgt in mehreren Phasen:
Phase 1: Stimulation der Eierstöcke
Mithilfe von hormonellen Medikamenten (Injektionen) wird die Eizellenreifung in den Eierstöcken stimuliert. Nach etwa 8 bis 12 Tagen sind die Eizellen so groß, dass medikamentös (mit hCG, humanes Choriongonadotropin) ein Eisprung eingeleitet werden kann. Ziel ist es, dass – im Gegensatz zur natürlichen Reifung, bei der nur eine Eizelle reift – gleich mehrere Eizellen heranreifen.
Phase 2: Funktion der Eizellen
34 bis 36 Stunden nach der hCG-Injektion werden die Eizellen mithilfe einer vaginal gezielten Ultraschallpunktion entnommen. Die Eizellen sind zwar reif, der Eisprung hat jedoch noch nicht stattgefunden. Die Eizellen werden mittels Follikelpunktion mit Hilfe einer speziellen Hohlnadel entnommen, in ein Reagenzglas eingebracht und ins Labor überstellt. Die Frau erhält bei diesem Eingriff eine leichte Narkose, der Vorgang dauert etwa eine halbe Stunde.
Phase 3: Fertilisation
Im Reagenzglas wird die Eizelle in einer speziellen Nährlösung mit den aufbereiteten Samenzellen zusammengebracht. Etwa 20 Stunden danach ist ersichtlich, ob die Befruchtung "geglückt" ist. Durch Zellteilung vermehren sich die Zell-Bläschen und entwickeln sich unterschiedlich.
Phase 4: Embryonentransfer
Die bestentwickelten – ein Embryo bis maximal 2 Embryonen – werden nach etwa 5 Tagen in die Gebärmutter der Frau eingesetzt. Mit der Anzahl der transferieren Embryonen steigt auch die Wahrscheinlichkeit für eine Schwangerschaft, dadurch kann es aber auch zu einer Mehrlingsschwangerschaft kommen. Die Chancen auf eine Schwangerschaft liegen – je nach gesundheitlichem Zustand des Paares – bei 25 bis 30 %, bei 3 Versuchen steigen die Chancen auf 50%.
Sind im Ejakulat des Mannes keine Spermien enthalten (z.B. aufgrund eines Samenleiterverschlusses) oder zuwenige Spermien vorhanden, stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung, um Samen zu gewinnen:
Phase 5: Operative Gewinnung von Samenzellen
Gewinnung des Samen aus dem Hoden (TESE) oder aus dem Nebenhodengewebe (MESA). Bei der speziellen Methode der perkutanen epididymalen Spermienaspiration (PESA) werden Samenzellen aus den Nebenhoden mittels Punktion entnommen. Eine einzelne Samenzelle wird danach in einer zuvor entnommenen Eizelle injiziert. Man nennt dieses Verfahren Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI).
Eine In-Vitro-Fertilisation erfolgt üblicherweise über maximal 4 Zyklen, soferne nicht bereits früher die gewünschte Schwangerschaft eintritt. Zwischen den einzelnen Behandlungszyklen liegen 1 bis 3 Monate Pause, denn die IVF ist vor allem für die Frau sehr belastend.
Ist eine Befruchtung im Reagenzglas erfolgt, werden der Frau je nach Alter 1-2 Embryonen, nur in speziellen Ausnahmefällen 3 Embryonen implantiert. Entwickeln sich alle gleich gut, ist es zu einer Mehrlingsschwangerschaft gekommen. Freilich ist auch eine solche Schwangerschaft ein freudiges Ereignis, wenn gleich mit Risiken verbunden. So kann es bei Mehrlingsschwangerschaften öfter zu Fehlgeburten kommen, das Alter der Frau erhöht dieses Risiko. Sie sollten sich daher zuvor bereits im Klaren sein, wie viele Embryonen sie sich implantieren lassen möchten, eine spätere Abtreibung aus Risikogründen für die Mutter ist eine große psychische Belastung.
Entwickeln sich mehr als 3 Embryonen gut, so gibt es die Möglichkeit, diese zu "konservieren". Das erfolgt mit der Kryokonservierung. Die Embryonen werden in flüssigem Stickstoff bei Minus 196° Grad eingebracht und dort längstens 10 Jahre aufbewahrt. Embryonen für Forschungsarbeiten zu verwenden, ist in Österreich gesetzlich verboten.
Die Insemination (IUI) darf nur von einem Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe durchgeführt werden, in der eigenen Ordination ist das möglich, wenn der Samen des eigenen Ehe- oder Lebenspartners dafür verwendet wird. IVF-Behandlungen dürfen nur in einem dafür zugelassenen Krankenhaus bzw. Institut erfolgen.
Seit dem Jahr 2000 regelt das IVF-Fondsgesetz die Finanzierung der In-Vitro-Fertilisation. Paare mit unerfülltem Kinderwunsch können eine 70%-ige Unterstützung aus dem IVF-Fonds in Anspruch nehmen, wenn sie nachstehende Voraussetzungen erfüllen:
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Eine Fruchtbarkeitsstörung muss medizinisch nachgewiesen werden
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Die Altersgrenze für Frauen liegt bei 40, für Männer bei 50 Jahren
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Das Paar muss verheiratet bzw. in eheähnlicher Gemeinschaft leben
Sind diese Kriterien erfüllt, übernimmt der IVF-Fonds für 4 Versuche einen Kostenanteil von 70 % für die Behandlung, sowie für die dafür erforderlichen Medikamente (Hormonstimulation) in einem dafür zugelassenen IVF-Vertragszentrum bzw. Krankenhaus.
Tabelle: Tarife entsprechend den Tarifvereinbarungen (einschließlich Arzneimittelkosten für die Behandlung im Rahmen eines Versuches einer IVF):
METHODE | ÖFFENTLICHES KRANKENHAUS | SELBSTKOSTENANTEIL (30%-ANTEIL) ÖFFENTLICHES KH | PRIVATE KRANKENANSTALT | SELBSTKOSTENANTEIL (30%-ANTEIL) PRIVATE KA |
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IVF (Frauen unter 35 Jahren) | € 2.522,19 | € 756,66 | € 2.587,89 | € 776,37 |
IVF (Frauen 35 - 40 Jahre) | € 2.691,83 | € 807,55 | € 2.761,97 | € 828,56 |
ICSI (Frauen unter 35 Jahren) | € 2.799,51 | € 839,85 | € 2.865,20 | € 859,56 |
IVF (Frauen 35 - 40 Jahre) | € 2.969,14 | € 890,74 | € 3.039,18 | € 911,75 |
Preise in Euro exkl. Steuern (2015); sind die Kosten höher und können sich entsprechend den jeweiligen Steuerbestimmungen des IVF-Zentrums noch erhöhen.